Der Bezirksverein erbringt als Körperschaft öffentlichen Rechts verschiedene Leistungen im Feld der Straffälligenhilfe.
Die Anlauf- & Beratungsstelle bietet Allgemeine Beratung und praktische Hilfen für straffällige bzw. haftentlassene Männer und Frauen sowie deren Angehörige.
Mit insgesamt sieben Zimmern, verteilt auf zwei Wohngemeinschaften, unterstützt der Bezirksverein Menschen nach der Haftentlassung.
In der JVA Mannheim bietet der Bezirksverein Gruppen in U-Haft und zur Entlassungsvorbereitung an.
Das Nachsorgeprojekt richtet sich an Inhaftierte ohne Bewährungshelfer bei Endstrafe oder vorzeitiger Entlassung.
Im Eltern-Kind-Projekt stehen die Bedürfnisse der Kinder inhaftierter Menschen im Vordergund.
Menschen, die sich von Stalking betroffen fühlen, erfahren in diesem niedrigschwelligen Angebot qualifizierte psychosoziale Beratung.
Die Beratung für Menschen, die stalken ist ein Angebot des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege in Kooperation mit dem Stop-Stalking Süd e.V.
Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege vermittelt seit Oktober 2007 in Kooperation mit dem Netzwerk Straffällige Hilfe Baden-Württemberg Männer und Frauen in gemeinnützige Arbeit.
Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, werden direkt mit den Beteiligten besprochen. Ziel ist es, den Konflikt in einem gemeinsamen Gespräch zu klären und eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Wir vom Bezirksverein für Soziale Rechtspflege in Mannheim möchten straffällige Menschen auf ihrem Weg in ein straffreies Leben unterstützen, und sie bei der Bewältigung verschiedener sozialer und gesellschaftlicher Hürden begleiten. Zudem erhalten Angehörige sowie Betroffene von Straftaten Hilfe und Beratung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.
Konkret machen wir folgende Angebote und beteiligen uns an diesen Projekten:
Der grundsätzliche Auftrag basiert auf § 1 der Satzung des Badischen Landesverbandes für Soziale Rechtspflege:
(1) Landesverband und Bezirksvereine dienen sozialen Aufgaben der Rechtspflege. Sie leisten soziale Hilfen für Straffällige zur Eingliederung in die Gesellschaft. Dabei werden Angehörige und Opfer von Straftaten mit einbezogen. Zur Vermeidung von Straftaten werden Programme angeboten.
(2) Landesverband und Bezirksvereine treten dafür ein, dass die gebotenen gesellschaftlichen Hilfen für Straffällige und Opfer erbracht und weiterentwickelt werden.
(3) Enge Zusammenarbeit mit den staatlichen und kommunalen Stellen sowie mit Organisationen und Vereinigungen gleicher Zielsetzungen, auch auf internationaler Ebene, wird angestrebt.
(4) Die Verbands- und Vereinstätigkeit ist unabhängig und überparteilich.