Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege vermittelt seit Oktober 2007 in Kooperation mit dem Netzwerk Straffällige Hilfe Baden-Württemberg Männer und Frauen in gemeinnützige Arbeit. Die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit bedeutet
- Für Klient*innen: Vermeidung einer Haftstrafe, Beratung und Hilfe zur Resozialisierung
- Für die Einsatzstelle: Eine helfende Hand
- Für das Land BaWü: Eine Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs
- Für die Gesellschaft: Wiedergutmachung durch die gemeinnützige Tätigkeit