Fachbereich Gemeinnützige Arbeit / „Schwitzen statt Sitzen“

Der  Bezirksverein für soziale Rechtspflege vermittelt seit Oktober 2007 in Kooperation mit dem Netzwerk Straffällige Hilfe Baden-Württemberg Männer und Frauen in gemeinnützige Arbeit. Die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit bedeutet

  • Für den Klienten: Vermeidung einer Haftstrafe, Beratung und Hilfe zur Resozialisierung
  • Für die Einsatzstelle: Eine helfende Hand
  • Für das Land BaWü: Eine Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs
  • Für die Gesellschaft: Wiedergutmachung durch die gemeinnützige Tätigkeit

Unsere Auftraggeber sind die  Staatsanwaltschaft bei uneinbringlichen Geldstrafen, Amts- und  Landgerichte sowie  die  Bewährungshilfe bei gemeinnütziger  Arbeit,  die  im Rahmen von Bewährungsauflagen bzw. Verfahrenseinstellungen angewiesen wird. Es  werden Erwachsene, Heranwachsende  und  Jugendliche  in gemeinnützige  Arbeit vermittelt.

Ansprechpartner:

Maria Eilinghoff (0621/12268817, eilinghoff@bezirksverein-mannheim.de)

Johannes Lenk (0621 1567354, lenk@bezirksverein-mannheim.de)

Inken Schall (0621 1567355, schall@bezirksverein-mannheim.de)

Marie Tillmann (0621 15699998, tillmann@bezirksverein-mannheim.de)

Leonie Kurz (0621 1567364, kurz@bezirksverein-mannheim.de)

Saskia Seibt (0621 1567353, seibt@bezirksverein-mannheim.de)

Annette Stelzer-Jardot (0621 15699323, stelzer@bezirksverein-mannheim.de)

Folgende Unterlagen stellen wir Ihnen vorab zur Verfügung:

  • Das Antragsformular an die Staatsanwaltschaft für die Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit:

Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • Der Ratenzahlungsantrag (ebenfalls an die Staatsanwaltschaft zu richten):

Tilgungsantrag auf Ratenzahlung

  • Der Antrag auf Stundung für die Landesoberkasse Baden-Württemberg:

Antrag auf Stundung

…diesem ist außerdem die Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen:

Auskunft wirtschaftliche Verhältnisse