Fachbereich Gemeinnützige Arbeit / „Schwitzen statt Sitzen“

Der  Bezirksverein für soziale Rechtspflege vermittelt seit Oktober 2007 in Kooperation mit dem Netzwerk Straffällige Hilfe Baden-Württemberg Männer und Frauen in gemeinnützige Arbeit. Die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit bedeutet

  • Für Klient*innen: Vermeidung einer Haftstrafe, Beratung und Hilfe zur Resozialisierung
  • Für die Einsatzstelle: Eine helfende Hand
  • Für das Land BaWü: Eine Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs
  • Für die Gesellschaft: Wiedergutmachung durch die gemeinnützige Tätigkeit

Unsere Auftraggeber sind die  Staatsanwaltschaft bei uneinbringlichen Geldstrafen, Amts- und  Landgerichte sowie  die  Bewährungshilfe bei gemeinnütziger  Arbeit,  die  im Rahmen von Bewährungsauflagen bzw. Verfahrenseinstellungen angewiesen wird. Es  werden Erwachsene, Heranwachsende  und  Jugendliche  in gemeinnützige  Arbeit vermittelt.

Ansprechpartner:

Maria Eilinghoff (0621/12268817, eilinghoff@bezirksverein-mannheim.de)

Johannes Lenk (0621 1567354, lenk@bezirksverein-mannheim.de)

Inken Schall (0621 1567355, schall@bezirksverein-mannheim.de)

Marie Tillmann (0621 15699998, tillmann@bezirksverein-mannheim.de)

Leonie Kurz (0621 1567364, kurz@bezirksverein-mannheim.de)

Saskia Seibt (0621 1567353, seibt@bezirksverein-mannheim.de)

Annette Stelzer-Jardot (0621 15699323, stelzer@bezirksverein-mannheim.de)

Ronja Saar (0157 54662405, saar@bezirksverein-mannheim.de)

Folgende Unterlagen stellen wir Ihnen vorab zur Verfügung:

  • Das Antragsformular an die Staatsanwaltschaft für die Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit:

Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • Der Ratenzahlungsantrag (ebenfalls an die Staatsanwaltschaft zu richten):

Tilgungsantrag auf Ratenzahlung

  • Der Antrag auf Stundung für die Landesoberkasse Baden-Württemberg:

Treuhänderische Geldverwaltung:

Menschen, die weder eine Geldstrafe bezahlen, noch gemeinnützige Arbeit leisten können, erhalten über das Projekt „Treuhänderische Geldverwaltung“ unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung bei der Beantragung und Einhaltung einer Ratenzahlung in einer machbaren Höhe. Informationen und einen Antrag hierzu finden Sie hier:

Flyer TGV

Antrag TGV

Sie können sich gerne aber auch persönlich an uns wenden.