Schlichtungsstelle TOA (Täter-Opfer-Ausgleich)

In unserer Schlichtungsstelle für Täter-Opfer-Ausgleich werden gesetzlich verankerte Schlichtungs- und Wiedergutmachungsverfahren für Jugendliche und Heranwachsende aus dem Landgerichtsbezirk Mannheim durchgeführt. Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, werden direkt mit den Beteiligten besprochen. Ziel ist es, den Konflikt in einem gemeinsamen Gespräch zu klären, den Schaden auszugleichen und eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Dieses Verfahren bietet für beide Seiten Vorteile: Beschuldigte und Geschädigte erhalten die Möglichkeit, ihre Ideen zur Wiedergutmachung einzubringen.

Die Beschuldigten können Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und den Betroffenen die Hintergründe für die Tat schildern. Sie setzen sich mit den Folgen der Tat auseinander, können sich für ihr Verhalten entschuldigen und den Schaden nach ihren Möglichkeiten wiedergutmachen. Somit kann eine strafmildernde Wirkung erzielt und ein Zivilprozess vermieden werden.

Die Geschädigten können den Beschuldigten die Konsequenzen der Tat aufzeigen und ihre Gefühle äußern. Sie erhalten eine Erklärung für die Tat, gegebenenfalls ein Schmerzensgeld oder eine Genugtuung, ohne Zivilklage einreichen zu müssen.

Wir als Schlichtungsstelle unterstützen als neutrale Vermittler bei der Tataufarbeitung, der Konfliktbefriedung sowie bei der Aushandlung der Wiedergutmachung und berichten an die Justizbehörden.

Sprechstunden finden immer dienstags und donnerstags von 13-16 Uhr im Haus des Jugendrechts Mannheim oder nach Vereinbarung in den Räumlichkeiten des Bezirksvereins statt.

Wir kooperieren mit Geschädigten, Beschuldigten, den Anwälten der Konfliktparteien, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Bewährungshilfe, dem Gericht und beteiligten Privatpersonen.

Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs:

Vorgespräche: In der Regel werden getrennte Vorgespräche geführt, um herauszufinden, ob Geschädigte und Beschuldigte überhaupt zu einer Schlichtung bereit sind. Dabei wird erfragt, was sich Geschädigte und Beschuldigte von einem gemeinsamen Gespräch erhoffen und wie ihrer Meinung nach eine zufriedenstellende Konfliktlösung aussieht. Da sich Geschädigte und Beschuldigte in vielen Fällen kennen, wird auch ein Blick in die Zukunft geworfen, um weitere Konflikte zu vermeiden.

Schlichtungsgespräch: Wenn Geschädigte und Beschuldigte bereit sind, kommt es zu einem gemeinsamen Gespräch. Hier werden offene Fragen besprochen und eine Wiedergutmachung ausgehandelt. Die Möglichkeiten einer Wiedergutmachung sind vielfältig. Denkbar ist beispielsweise eine Erklärung für die Tat, eine Schmerzensgeldzahlung oder ein Schadensersatz.

Ausgleichsvereinbarung: Am Schluss werden in einem Schlichtungsvertrag die Ergebnisse des Gesprächs festgehalten. Die Vereinbarung ist für beide Parteien verbindlich und wird durch die Schlichtungsstelle überwacht. Erst wenn der Vertrag erfüllt wurde, wird der Vorgang abgeschlossen.

Ansprechpartner:

Johannes Lenk (0621 1567354, lenk@bezirksverein-mannheim.de)

Marie Tillmann (0621 15699998, tillmann@bezirksverein-mannheim.de)

Maria Eilinghoff (0621 12268817, eilinghoff@bezirksverein-mannheim.de)

Haus des Jugendrechts
Heinrich-Lanz-Str. 38
68165 Mannheim
0621 293-3636
http://hdjr-ma.de

Bezirksverein für soziale Rechtspflege
U 4, 30
68161 Mannheim
0621 20917