Unterstützung

Die Projekte und Arbeitsbereiche des Bezirksvereins werden durch unterschiedliche Kostenträger, wie z.B. Stadt, Justizministerium etc. gefördert. Da diese Förderungen nur einen Teil der Auslagen decken, ist der Bezirksverein als gemeinnützig tätige Einrichtung auf weitere Zuwendungen, wie z.B. auch Geldbußenzuweisungen, angewiesen.

Vielleicht möchten Sie selbst dazu beitragen, dass der Bezirksverein auch in Zukunft erfolgreich und professionell arbeiten und dabei ein breites Angebotsspektrum abdecken kann?

Womöglich haben Sie Lust, die zukünftige Arbeit des Bezirksvereins mitzugestalten?

Sie könnten dies durch eine Mitgliedschaft im Bezirksverein oder durch eine Spende tun. Ihr Engagement wäre uns eine große Hilfe und ein wichtiger Beitrag für eine gelingende Arbeit in der Straffälligenhilfe!

Mitgliedschaft

Wir würden Sie gerne als Mitglied im Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Mannheim begrüßen! Im Falle einer Mitgliedschaft unterstützen Sie den Bezirksverein mit einem (geringen) jährlichen Beitrag. Außerdem informieren wir Sie in größeren Abständen über aktuelle Entwicklungen und laden Sie einmal jährlich zu einer Mitgliederversammlung ein.

Das Formular für den Beitrittsantrag finden Sie hier:

BEITRITTSERKLÄRUNG

Spenden

Spenden helfen uns sehr und sind herzlich willkommen auf folgende Konten:

Allgemeines Geschäftskonto
IBAN: DE06 6601 0075 0059 3587 57
BIC: PBNKDEFF

Über dieses Konto können Sie einen allgemeinen Beitrag leisten und zum Gelingen aller unserer Projekte beitragen.


TOA-Konto / Opfer- und Schadensfonds
IBAN: DE12 6705 0505 0030 2903 64
BIC: MANSDE66XXX

Über dieses Konto werden Einnahmen und Ausgaben speziell für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bzw. für die Schlichtungsstelle verwaltet. Im Übrigen pflegen wir hier auch unseren Opfer- und Schadensfonds, über welchen Schadenswiedergutmachungen ausgezahlt werden können. Dies funktioniert bspw. folgendermaßen:

Der beschuldigte Jugendliche erklärt sich dazu bereit, einen Teil des von ihm verursachten Schadens an den Geschädigten direkt wieder gutzumachen. Da er jedoch nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügt, leistet er 60 gemeinnützige Arbeitsstunden ab und erwirtschaftet auf diese Weise 420 € (7,00 € pro geleisteter Stunde), die dem Geschädigten aus dem Opfer- und Schadensfonds des Bezirksvereins ausbezahlt werden können.