Einschränkungen bleiben bis 03.05.2020 bestehen

Einschränkungen bleiben bis 03.05.2020 bestehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die am 18.03.2020 bekannt gegebenen Einschränkungen unserer Präsenzzeiten und Angebote bleiben in Einklang mit den bundesweiten Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus noch bis voraussichtlich 03.05.2020 bestehen. Wir hoffen sehr, dass wir unsere Angebote anschließend wieder nach und nach bereitstellen können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Ihr Team des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege Mannheim