Erhöhung des Opfer- und Schadensfonds
Mit dem Vorstandsbeschluss vom 10.07.2025 wurde festgelegt, dass im Bereich unserer Schlichtungsstelle TOA ab sofort 12,00 € pro geleisteter gemeinnütziger Arbeitsstunde durch beschuldigte Jugendliche und Heranwachsende aus unserem Opfer- und Schadensfonds an Geschädigte ausgezahlt werden können. Weiterhin liegt die Obergrenze im Regelfall bei 60 Stunden. Ausnahmen sind nach Absprache möglich, sofern der Fonds außerdem ausreichend gedeckt ist.
Somit konnten wir uns an den aktuellen Stundensatz des Opfer- und Schadensfonds im Rhein-Neckar-Kreis angleichen. Wir bitten zu beachten, dass sich der Opfer- und Schadensfonds in Mannheim weiterhin auf Verfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden beschränkt und hier auf Fälle der Schlichtungsstelle TOA (TOAs und Schadenswiedergutmachungen). Im Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit) kann kein Geld aus dem Opfer- und Schadensfonds erwirtschaftet werden.
TOA-Konto / Opfer- und Schadensfonds:
IBAN: DE12 6705 0505 0030 2903 64
BIC: MANSDE66XXX
Möglicher Ablauf:
Der*die beschuldigte Jugendliche erklärt sich dazu bereit, einen Teil des von ihm*ihr verursachten Schadens an die Geschädigtenseite direkt wiedergutzumachen. Da er*sie jedoch nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügt, leistet er*sie 60 gemeinnützige Arbeitsstunden ab und erwirtschaftet auf diese Weise 720 € (12,00 € pro geleisteter Stunde), die der Geschädigtenseite aus dem Opfer- und Schadensfonds des Bezirksvereins ausbezahlt werden können.
